06/15/2026
Ankündigungen

🛡️ Gesetzliche Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion für deinen Shop - ab dem 19.06.2026

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die Verbraucher:innen den Abschluss von Fernabsatzverträgen über eine Online-Benutzeroberfläche ermöglichen, gemäß § 356a BGB eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, über die der Widerruf direkt auf derselben Oberfläche erklärt werden kann.

Die neue elektronische Widerrufsfunktion (oft Widerrufsbutton genannt) ist verpflichtend für:

  • Fernabsatzverträge

  • über Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen

  • die über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen werden

Bestehende Widerrufswege wie Formular oder E-Mail werden nicht ersetzt, sondern durch die elektronische Widerrufsfunktion ergänzt.

Zusätzlich gelten neue Texte für die Widerrufsbelehrung, die AGB und die Datenschutzerklärung, da die Verbraucher:innen auf die Möglichkeit der zusätzlichen elektronischen Widerrufsmöglichkeit aufmerksam gemacht werden müssen.

Weitere Informationen dazu findest in unserem Hilfebereich.

Was bedeutet das für dich?

Ab dem 19.06. finden deine Kund:innen neben der Kündigungsfunktion auch die Widerrufsfunktion im Footer deiner ablefy-Seiten. 

Möchtest du diesen auch auf deiner Webseite / deinen Landingpages anbieten, kannst du diesen kannst du den Link dort ebenfalls einbinden.

  • Als Anbieter im eigenen Namen leiten wir die Widerrufe an dich zur Bearbeitung weiter.

  • Als Anbieter im Reseller-Modell bearbeitet unser Reseller-Partner die Widerrufe wie gewohnt.

Anpassung von Rechtstexten vor dem 19.06.2026

In den rechtlichen Dokumenten für deinen Shop muss ein Hinweis auf das neue Widerrufsverfahren aufgenommen werden.

  1. Die von uns zur Verfügung gestellten Widerrufstemplates unter Checkouttools / Widerrufskonditionen / Standard werden direkt von uns angepasst.

  2. Die Standard-AGB und Datenschutzerklärung für Anbieter:innen im Reseller-Modell werden zentral von uns angepasst.

Nimm bitte die entsprechenden Anpassungen deiner Rechtstexte vor, damit die Anpassungen rechtzeitig zum 19.06. in Kraft sind:

Anbieter im eigenen Namen


Für das neue elektronische Widerrufsverfahren sind von dir als Anbieter:in an drei Stellen Anpassungen vorzunehmen, die auf dieses neue Verfahren hinweisen:
1. deine ggf. individuellen hochgeladen AGB

2. deine ggf. vorhandenen individuellen Widerrufstexte

3. deine Datenschutzerklärung.

Weitere Informationen dazu erhältst du von uns per E-Mail. Diese enthält auch als Anlage Musterpassagen für den von dir anzupassenden Text. Prüfe, inwieweit diese für dich passend sind.

Anbieter im Reseller-Modell

  • Hast du zusätzlich eigene AGB zusätzlich zu denen des Resellers hinterlegt, passe diese bitte an.

Wie läuft der elektronische Widerrufsprozess für deine Kund:innen ab?



Wichtig:

Der Widerrufsbutton verändert nicht das Widerrufsrecht selber. Also wenn Kund:innen einen Kauf widerrufen, aber rein rechtlich kein Widerrufsrecht gilt, dann ändert auch der neue, zusätzliche Weg nichts daran. D.h. verkaufst du im eigenen Namen, prüfe vor der Bearbeitung jedes Widerrufs - egal auf welchem Weg er eingeht - ob ein Widerrufsrecht besteht.

Auch wenn du nur an B2B verkaufst, für die das gesetzliche Widerrufsrecht als Verbraucher nicht gilt, oder wenn du ausschließlich Produkte verkaufst, bei denen deine Kund:innen vor dem Kauf auf ihr Widerrufsrecht verzichten, zeigen wir als Plattform den "Widerrufsbutton" auch auf deinen Seiten an.

Noch Fragen?

Hast du Fragen dazu, wende dich gerne an unseren Kundensupport. Wir ergänzen laufend die FAQs dazu in diesem Artikel in unserem Hilfebereich.